Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 9 / 1995 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 17. Januar 1995 über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses der Gemeinde Vrábč über die am 22. April 1994 angenommene Abgabe für die Beseitigung und Deponie fester Hausmüll

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