Gesetzliche Maßnahme Tschechisches Nationalratsbüro Nr. 9 / 1990 Coll.

Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums des tschechischen Nationalrats zur Änderung des Gesetzes Nr. 2 / 1969 Slg., über die Einrichtung von Ministerien und anderen Zentralbehörden der Tschechischen Sozialistischen Republik, geändert durch die Akte des tschechischen Nationalrats Nr. 60 / 1988 Slg., über Änderungen in der Organisation und Anwendung der Ministerien und andere Zentralbehörden der Tschechischen Sozialistischen Republik und die Akte des tschechischen Nationalrats Nr. 173 / 1989

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