Fehlerkorrektur Nr. 9 / 1983 Coll.
Redaktionelle Mitteilung zur Fehlerkorrektur in Gesetz Nr. 131/1982 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches und zur Anpassung bestimmter sonstiger Eigentumsverhältnisse in der Slowakischen Ausgabe
Gültig
ANHANG
Redaktion
bei Fehlerkorrektur
in Gesetz Nr. 131/1982 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Zivilgesetzbuches und zur Regelung bestimmter anderer Eigentumsverhältnisse, in Slowakischer Ausgabe
1. Seite 526
Ziffer 4 - Ziffer 47 (3) ist richtig: "Wenn auf einem Vorschlag, der in einigen Jahren von der Schließung der Erklärung abgegeben wurde, die Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Registers nicht getroffen wurde, haben die Teilnehmer aus dem Verzicht zurückgezogen."
2. Seite 529
§ 30. - § 263a ist richtig zu sagen: "Als eine Organisation ein Gebäude für den Bürger zu bestellen produziert, ist es für den Schaden alebo zničenie seines Baus bis zum Pressovtia Bau verantwortlich, es sei denn, der ku škode lief aus ai inak."
3. Seite 530
§ 51 - § 490 Abs. 2 Satz 3 ist richtig zu lesen: "Für eine Prozession eines Gebäudes, das in der súkromnomeigenen Bucht liegt, und für eine Prozession einer prevode alebo preenáme poľnohodárské (forestry) Land ist die Notwendigkeit einer Entscheidung eines nationalen Ausschusses, es sei denn, es ist eine Übertragung auf eine sozialistische Gesellschaft."
Herausgeber
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Berichtigung des Fehlers Nr. 9 / 1983 Slg., zur Korrektur der Fehler in Gesetz Nr. 131 / 1982 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Zivilgesetzbuches und zur Anpassung bestimmter anderer Eigentumsverhältnisse, in Slowakischer Ausgabe |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.01.1983 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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