Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Bundesversammlung Nr. 9 / 1973 Coll.
Legislative Aktion des Vorstands der Bundesversammlung zur Bestellung des Gewinners Februar
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.