Regierungsverordnung Nr. 9 / 1954 Coll.
Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Bestimmungen des § 7 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 64 / 1950 Slg., über die soziale Sicherheit für Personen, die in den Streitkräften und ihren Familienangehörigen zu dienen aufgerufen sind
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.