Regelung Nr. 9 / 1952 Coll.
Verordnungen zur Abgabe von Zöllen auf Verwaltungsgebühren und ausführlichere Bestimmungen über diese Gebühren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.