Regierungsverordnung Nr. 9 / 1951 Coll.
Verordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung über die Erfüllung der Lieferung bestimmter geplanter Investitionen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.