Dekret Nr. 9 / 1949 Coll.
Verordnung über das am 4. Juli 1947 in Prag unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.