Dekret Nr. 9 / 1948 Coll.

Erlass, weitere Maßnahmen gemäß § 2 des Erlasses vom 21. März 1942, Nr. 109 Coll., zur Änderung der Bauvorschriften (1. Änderung)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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