Regierungsverordnung Nr. 9 / 1945 Coll.

Verordnung über Übergangsmaßnahmen an tschechischen Universitäten

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf