Gesetz Nr. 89 / 2014 Coll.
Das Gesetz über die staatliche Schuldenregelung zur Deckung der Nominalwerte von Staatsanleihen und bestimmten sonstigen Schulden des Staates, die 2014 fällig sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.