Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 89 / 2013 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Abgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 10.04.2013
89
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 2. April 2013
über den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 182a Absatz 3 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., auf dem Wohnsitz der Ausländer in der Tschechischen Republik und auf der Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg., erklärt, dass auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatslohns in der Tschechischen Republik im Jahr 2012 der durchschnittliche Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik CZK 301 212 für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 ist.
Minister:
Ing. Müller v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 89 / 2013 Slg., über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik für die Ausstellung von Blauen Karten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.04.2013
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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