Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 89/2001

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Festlegung der Bedingungen für die Einstufung von Arbeiten in Kategorien, der Grenzwerte für biologische Expositionstestindikatoren und der Formalitäten für die Meldung von Arbeiten mit Asbest und biologischen Wirkstoffen

Zeitliche Textfassungen

28.02.2001 Verkündet
In Kraft seit 28.02.2001
28.02.2001 Vorherige
In Kraft seit 28.02.2001 bis 31.12.2003

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