Gesetz Nr. 89 / 1968
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Sozialschutzgesetzes der kooperativen Bauern und des Sozialversicherungsgesetzes
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.