Dekret Nr. 88 / 2019 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 10/2000 Slg. über Abzüge aus der Vergütung von Personen, die bei der Erfüllung des Hafturteils beschäftigt sind, über die Vollstreckung von Entscheidungen durch Abzüge aus der Vergütung solcher Personen und Insassen von besonderen Bildungseinrichtungen und über die Zahlung zusätzlicher Kosten in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2020 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.2024
29.03.2019 Verkündet
In Kraft seit 29.03.2019
29.03.2019 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.03.2019 bis 31.12.2019

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