Verordnung des Finanzministeriums Nr. 88/1993
Erlass des Finanzministeriums über die Einzelheiten der technischen Ausführung von öffentlich verhandelbaren Papierpapieren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.