Dekret Nr. 88 / 1972 Coll.
Erlass des Bundesministeriums für Finanzen über die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses staatlicher Wirtschaftsorganisationen und ausländischer Handelsorganisationen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.