Gesetz Nr. 87 / 1949 Coll.
Gesetz über die Durchführung der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Organisation und des Arbeitsschutzes durch nationale Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.