Regierungsverordnung Nr. 87 / 1945 Coll.

Verordnung über die territoriale Ausdehnung der Anwendbarkeit des Erlasses vom 10. Mai 1939, Nr. 121 Coll., über die Einrichtung des Obersten Preisamtes, geändert durch das Erlass vom 8. Mai 1940, Nr. 189 Coll., und über die weitere vorübergehende Verwaltung des Obersten Preisamtes

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