Entscheidung Nr. 85 / 2018 Coll.

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, zu den Räten der Gemeinden und Räte der Stadtbezirke und Stadtgebiete in den gesetzlichen Städten und dem Rat der Hauptstadt von Prag und den Räten ihrer Stadtgebiete

Gültig
85
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK
vom 23. Mai 2018
über die Ankündigung von Wahlen an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, an die Räte der Gemeinden und Stadtbezirke in den gesetzlichen Städten und an den Rat der Hauptstadt von Prag und an die Räte ihrer Stadtgebiete
Ich.
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 16 Absatz 2 und unter Berücksichtigung von Artikel 17 Absatz 1 des Verfassungsgesetzes Nr. 1 / 1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik und Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 247 / 1995 Slg., über Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer, geänderter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik
in den Wahlkreisen 2, 5, 8, 11, 14, 17, 20, 23, 26, 29, 32, 35, 38, 41, 44, 47, 50, 53, 56, 59, 62, 65, 68, 71, 74, 77, 80 und ich werde die Termine für Freitag, 5. Oktober und Samstag, 6. Oktober 2018 festlegen.
II.
Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg. über die Wahlen zu Gemeinderäten und über die Änderung bestimmter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an Gemeinde- und Gemeinderäte in gesetzlichen Städten
und setzen die Termine für ihre Leistung am Freitag, 5. Oktober und Samstag, 6. Oktober 2018.
III.
Auf der Grundlage von Artikel 123 des Gesetzes Nr. 131 / 2000 Slg., über die Hauptstadt Prag, und gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg., über die Wahlen zu Gemeinderäten und zur Änderung bestimmter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an den Rat der Hauptstadt Prag und die Räte ihrer Stadtgebiete
und setzen die Termine für ihre Leistung am Freitag, 5. Oktober und Samstag, 6. Oktober 2018.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss Nr. 85/2018 Slg. über die Ankündigung von Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, zu den Räten der Gemeinden und Räte der Stadtbezirke und Stadtgebiete in den gesetzlichen Städten und dem Rat der Hauptstadt von Prag und den Räten ihrer Stadtgebiete
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Verkündungsdatum31.05.2018
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Status Gültig
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