Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 84/1987
Staatliches Prüfgesetz (vollständiger Text, der sich aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen ergibt)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.