Gesetz Nr. 83 / 2010 Coll.

Gesetz über ein staatliches Anleiheprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2010

Gültig In Kraft seit 31.03.2010
Inhalt
ANHANG
Recht
vom 17. März 2010
über ein staatliches Anleiheprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2010
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Staatsanleihenprogramm
(1) Ziel des staatlichen Anleiheprogramms ist es, einen Teil des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2010 zu zahlen.
(2) Die maximale Größe dieses souveränen Anleiheprogramms beträgt 153 232 954 000 CZK.
(3) Verbindlichkeiten aus diesem souveränen Anleiheprogramm werden spätestens 55 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zurückgezahlt.
§ 2
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Fischer v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 83/2010 Slg. über ein Staatsanleihenprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2010
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2010
In Kraft seit31.03.2010
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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