Regierungsverordnung Nr. 83 / 2007 Coll.

Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der Berufssoldaten ausführen

Gültig Verordnung In Kraft seit 20.04.2007
Textfassungen: 20.04.2007
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 11. April 2007
zur Aufhebung des Erlasses Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der darin befindlichen Berufssoldaten ausführen
Die Regierung bestellt hiermit gemäß Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung der Tschechischen Republik:
§ 1
Die Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der darin befindlichen Berufssoldaten ausführen, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Verteidigungsminister:
JUDr. Parkan gegen r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 83 / 2007 Slg., zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg., über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungspflichten erfüllen und über die Zahl der Berufssoldaten
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.04.2007
In Kraft seit20.04.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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