Regierungsverordnung Nr. 83 / 2007 Coll.
Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der Berufssoldaten ausführen
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 20.04.2007
Textfassungen:
20.04.2007
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 11. April 2007
zur Aufhebung des Erlasses Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der darin befindlichen Berufssoldaten ausführen
Die Regierung bestellt hiermit gemäß Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung der Tschechischen Republik:
Die Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg. über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der darin befindlichen Berufssoldaten ausführen, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Verteidigungsminister:
JUDr. Parkan gegen r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 83 / 2007 Slg., zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 562 / 2002 Slg., über die Einrichtung einer öffentlichen Behörde, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungspflichten erfüllen und über die Zahl der Berufssoldaten |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.04.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | 20.04.2007 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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