Verordnung des Bundesministeriums für Außenhandel und des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 83/1988
Verordnung des Bundesministeriums für Außenhandel und des Bundesministeriums für Finanzen über die Bedingungen für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Devisenfonds im Gebiet der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.