Verordnung Nr. 83/1973 Slg.
Verordnung des Außenministers über das Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Volksrepublik Polen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.