Gesetz Nr. 83 / 1958 Coll.
Gesetz über die Regelung der Finanzplanung und des Finanzmanagements nationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsorganisationen des staatlichen sozialistischen Sektors
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.