Regel Nr. 83 / 1953 Coll.
Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zölle auf Verwaltungsgebühren und ausführlichere Bestimmungen zu diesen Gebühren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.