Dekret Nr. 82 / 2019 Coll.
Verordnung über Tabaketiketten
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.04.2019
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82.
ERKLÄRUNG
vom 20. März 2019
auf Tabaketiketten
Das Finanzministerium sieht gemäß § 129 (a) bis (g) Gesetz Nr. 353 / 2003 Slg., zu Verbrauchersteuern, geändert durch Gesetz Nr. 80 / 2019 Slg. und Gesetz Nr. 462 / 2024 Slg.:
Größe des Tabakaufklebers
Der Tabakaufkleber muss folgende Abmessungen haben:
(a) 16 mm x 32 mm oder
b) 20 mm x 44 mm.
Tobacco Aufkleber Anforderungen
(1) Der Tabakaufkleber hat folgende Elemente:
(a) bei Zigaretten
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die Anzahl der Einheiten pro Packung, die für den direkten Verbrauch bestimmt sind, und
3. Preis für den Endverbraucher,
b) bei Zigarren und Zigaretten,
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert; und
2. die Anzahl der Einheiten pro Packung, die für den direkten Verbrauch bestimmt sind;
c) zum Rauchen von Tabak:
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert; und
2. die Menge des Tabaks in Packungen, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt sind;
d) bei Tabak im Wasserrohr:
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die Menge des Tabaks in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist, und
3. den Buchstaben "V", der die Art des Produkts bestimmt,
e) bei erhitzten Tabakerzeugnissen,
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die in erhitzten Tabakerzeugnissen enthaltene Füllmenge in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in auf 1 Dezimalstelle gerundeten Gramm bestimmt ist, und
3. die Anzahl der Einheiten pro Packung, die für den direkten Verbrauch bestimmt sind,
f) bei anderen Tabakerzeugnissen
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die Menge des Produkts in der Einheitspackung für den direkten Verbrauch, ausgedrückt in Gramm, auf 1 Dezimalstelle gerundet; und
3. den Buchstaben "O" zur Identifizierung der Art des Produkts,
(g) bei einer elektronischen Zigaretten-Nachfüllung
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert; und
2. die für den direkten Verbrauch bestimmte Füllmenge pro Packung, ausgedrückt in Milliliter, auf 1 Dezimalstelle gerundet,
(h) bei Nikotinbeutel:
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die Menge des Produkts in der Einheitspackung für den direkten Verbrauch, ausgedrückt in Gramm, auf 1 Dezimalstelle gerundet; und
3. den Brief "S 'Identifizieren der Art des Produkts,
(i) bei anderen Nikotinprodukten
1. ein Kapitalbuch des Alphabets, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert;
2. die Menge des Produkts in der Einheitspackung für den direkten Verbrauch, ausgedrückt in Gramm, auf 1 Dezimalstelle gerundet; und
3. Der Buchstabe "N" zur Identifizierung der Art des Produkts.
(2) Die Merkmale des Tabakaufklebers sind auf beiden Seiten des Tabakaufklebers parallel zu den kürzeren Seiten des Tabakaufklebers schwarz gedruckt.
Modell Tabak Aufkleber
(1) Das Modell des Tabakaufklebers besteht aus einem Offsetpreis-Unterdruckgitter und einem Liner-Schweindruck.
(2) Offsetpreisträger
(a) mit einer Kombination aus Offsetfarben von hellgrau, hellgrün und gelb bedruckt, die zusammen ein einheitliches Ganzes bilden; und
(b) enthält ein Element des Mikrotextes in hellblauer Offsetfarbe mit einem repetitiven Text "CZECH REPUBLIC".
(3) In grauer Tinte wird die Linie Rotogravur mit einem zentralen Motiv eines Tabakaufklebers bedruckt, der mit gekröpften Tabakblättern in der Mitte des Tabakaufklebers mit einem Oval versehen ist, in dem die Buchstaben "CZ" beim Falten des Aufklebers erscheinen.
Verwendung von Tabaketiketten
Die Bilder der Tabaketiketten sind in Anhang 1 dieses Erlasses aufgeführt.
Lage des Tabakaufklebers
(1) Der Tabakaufkleber ist auf der Rückseite mit dem für den unmittelbaren Verbrauch vorgesehenen Einheitspack zu verkleben, um dessen wiederholte Verwendung auszuschließen.
(2) Der Tabakaufkleber muss bei Verwendung unter die transparente Verpackung der Einheitspackung gelegt werden.
Tabaketiketten bestellen
(1) Der Käufer hat in der Reihenfolge der Tabakaufkleber die Art des Erzeugnisses anzugeben, für das die Tabakaufkleber bestimmt sind, die Größe und Formalitäten der Tabakaufkleber und die Anzahl der Etiketten, für die die Tabakaufkleber bestimmt sind
a) Zigaretten oder beheizte Tabakerzeugnisse werden mit der Anzahl der Tabaketiketten pro Blatt multipliziert;
b) Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak, Wasserrohrtabak, andere Tabakerzeugnisse, elektronische Zigarettenpatronen, Nikotinbeutel oder andere Nikotinerzeugnisse werden mit der Anzahl der Zeiten multipliziert
1.15 bei Tabaketiketten von 16 mm x 32 mm oder
2.11 bei Tabaketiketten von 20 mm x 44 mm Größe.
(2) Das Bestellformular für Tabaketiketten ist in Anhang 2 dieses Erlasses aufgeführt.
Sammlung von Tabaketiketten
(1) Der Sammler sammelt Tabake Etiketten in 500 mm × 450 mm Bogen. Ein Blatt wird gedruckt
a) 375 Stück Tabaketiketten bei einem Tabakaufkleber von 16 mm × 32 mm oder
b) 220 Tabakaufkleber bei einem Tabakaufkleber von 20 mm x 44 mm Größe.
(2) Tabakaufkleber für Zigarren, Zigarillos, Tabak zum Rauchen, Wasserrohrtabak, anderes Tabakprodukt, Wiederauffüllung für elektronische Zigaretten, Nikotinbeutel oder anderes Nikotinprodukt können auch vom Kunden zu Teilen der Arche in Mengen entsprechend mehreren der Anzahl genommen werden
a) 15 bei Tabaketiketten von 16 mm x 32 mm oder
b) 11 bei Tabaketiketten mit einer Größe von 20 mm x 44 mm.
(3) Stellt der verantwortliche Steuerverwalter auf Antrag des Kunden Tabakaufkleber auf der erstattbaren Palette aus, so ist der Kunde verpflichtet, einen Vorschuss zum Kaufpreis der Palette zu zahlen. Der Vorschuss auf der erstattbaren Palette wird dem Kunden bei der Rücksendung der Palette zurückgegeben.
Registrierung von Tabaketiketten
(1) Der Sammler muss die gesammelten, genutzten und auf einer Aufzeichnungsform zurückgegebenen Tabakaufkleber für Tabakaufkleber gleicher Art von Waren, für die die Tabakaufkleber bestimmt sind, und gleicher Abmessungen und Einzelheiten aufzeichnen.
(2) Das Formular für Aufzeichnungen gemäß Absatz 1 ist in Anhang 3 dieser Verordnung aufgeführt.
Benachrichtigung des Ergebnisses des Inventars der Tabakmarke
Der Sammler teilt das Ergebnis der Inventarisierung der Tabaketiketten auf dem Formular gemäß Anhang 4 dieser Bestellung mit.
Rückführung von Tabaketiketten
(1) Unbenutzte oder beschädigte Tabakaufkleber vom Kunden zurückgegeben
a) auf dem in Anhang 5 dieses Erlasses genannten Formblatt für Tabaketiketten gleicher Größe mit den gleichen Anforderungen des Tabakaufklebers verbessert;
b) in Bogen, wenn die vollständige Zahl der Tabaketiketten gehalten wird; oder
c) in Packungen gestapelt und verputzt bei ungebrauchten geschnittenen Tabakaufklebern gleicher Größe mit den gleichen Merkmalen wie Tabakaufkleber.
(2) Werden Tabaketiketten in Blättern zurückgegeben, so legt der Käufer seinen Geschäftsnamen oder seinen Namen auf den Rand jedes Blattes und unterschreibt es. Der zuständige Steuerverwalter gibt auf jedem Blatt Datum und Name der für den Steuerverwalter verantwortlichen amtlichen Person an, die seinen Eingang durch Unterschrift auf jedem Blatt bestätigt.
(3) Werden Tabakaufkleber in Paketen gestapelt und gebeutelt, so legt der Kunde den Paketen eine Erklärung an, die er unterschreiben muss, wobei die Anzahl der Pakete, die Anzahl, die Größe und die Einzelheiten der Tabakaufkleber in jedem Paket und die Gesamtzahl der Tabakaufkleber und sein Geschäftsname oder Name angegeben sind. Der zuständige Steuerverwalter gibt auf der Erklärung das Datum und den Namen der für den Steuerverwalter zuständigen amtlichen Person an, die die Erklärung zur Bestätigung des Eingangs der Erklärung und der Tabaketiketten unterschreibt; die Unterschrift der vom Steuerverwalter ermächtigten amtlichen Person bestätigt nicht die Richtigkeit der in der Erklärung enthaltenen Angaben.
Antrag auf amtliche Überwachung der Zerstörung von Tabaketiketten
Der Sammler legt einen Antrag auf amtliche Überwachung der Vernichtung von Tabaketiketten auf dem Formular gemäß Anhang 6 dieser Verordnung vor.
Notifizierung des Beschlusses der Europäischen Union
Diese Verordnung wurde gemäß der Richtlinie (EU) 2015 / 1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 zur Festlegung eines Verfahrens für die Bereitstellung von Informationen im Bereich der Dienstleistungen der technischen und der Informationsgesellschaft angemeldet.
Übergangsbestimmungen
(1) Für Tabakaufkleber der Modelle Nr. 1 und 2 nach Erlass Nr. 110 / 2018 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses, und Tabakaufkleber nach diesem Erlass zur Kennzeichnung von Zigaretten, Zigarren, Zigaretten und Tabak zum Rauchen, Regel Nr. 110 / 2018 Coll., wie wirksam vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses, gilt für einen Zeitraum von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses.
(2) Für Tabakaufkleber der Modelle Nr. 1 und 2 gemäß dem Erlass Nr. 110 / 2018 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, die nach dem Erlass Nr. 110 / 2018 Coll., in der Fassung des Erlasses Nr. 467 / 2003 Coll., in der Fassung vom 14. Februar 2019, aber bis zum Datum vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung, oder nach dem Erlass Nr. 467 / 2003 Coll., in der Fassung geändert wurden, die Zigarettenaufgenommen,
(3) Für die Registrierung von Tabakaufklebern des Modells Nr. 1 gemäß dem Erlass Nr. 110 / 2018 Coll., wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, die nach dem Erlass Nr. 110 / 2018 Coll. bestellt wurde, in der Fassung des Erlasses Nr. 467 / 2003 Coll., geändert am 14. Februar 2019, werden die Musterformen der in Anhang 4 des Coll-Erlasses Nr.
Aufhebung
Sie werden gestrichen:
1. Dekret Nr. 110 / 2018 Coll., auf Tabakaufkleber.
2. Dekret Nr. 268 / 2018 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 110 / 2018 Coll., auf Tabaketiketten.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 82 / 2019 Coll.
Bild des Tabakaufklebers
Bild Nr. 1: Tabakaufkleber für Zigaretten-Einheiten
Abbildung 2: Tobacco Aufkleber für Einheit Verpackung Zigarren und Zigarillos
Abbildung 3: Tabakaufkleber für Verpackungseinheit Tabak zum Rauchen
Bild Nr. 4: Tabakaufkleber für Verpackung von Tabak in einem Wasserrohr
Abbildung 5: Tabakaufkleber für die Einheitsverpackung von erhitzten Tabakerzeugnissen
Abbildung 6: Tabakaufkleber für Verpackungen anderer Tabakerzeugnisse
Bild Nr. 7: Tabakaufkleber für die Einheitsverpackung der elektronischen Zigaretten-Nachfüllung
Bild Nr. 8: Tobacco Aufkleber für Einheit Verpackung Nikotin Tasche
Abbildung 9: Tobacco-Aufkleber für die Einheitsverpackung anderer Nikotinprodukte
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 82 / 2019 Coll.
Bestellformular für Tabakaufkleber
Erläuterungen:
1) Der Sammler ergänzt die Art des Produktes (Zigaretten, Zigarren und Zigaretten, Rauchtabak, Wasserrohrtabak, beheizte Tabakprodukte, andere Tabakprodukte, elektronische Zigaretten-Refill, Nikotinbeutel oder anderes Nikotinprodukt).
(2) In dieser Spalte ist der Tabakaufklebercode in folgendem Format zu erfassen:
a) der erste Teil des Codes besteht aus einem Hauptbuchstaben, der die Art des Produkts (C für Zigaretten, D für Zigarren und Zigaretten, T für Rauchtabak, V für Wasserrohrtabak, Z für erhitzte Tabakerzeugnisse, O für andere Tabakerzeugnisse, E für elektronische Zigarettenfüllung, S für Nikotinbeutel, N für andere Nikotinprodukte identifiziert;
b) der zweite Teil des Codes besteht aus einem kleinen Buchstaben, der die Größe des Tabakaufklebers angibt (m für die Abmessungen 16 mm x 32 mm, in den Abmessungen 20 mm x 44 mm),
c) der dritte Teil des Codes besteht aus den ausgewählten Merkmalen des Tabakaufklebers, bei:
1. Zigaretten, die Anzahl der Einheiten in einer Einheitspackung, die für den unmittelbaren Verbrauch und den Preis für den Endverbraucher bestimmt ist; die beiden Elemente werden durch einen Slash getrennt,
2. Zigarren und Zigarillos durch die Anzahl der Stücke in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch bestimmt ist;
3. Rauchtabak in Packungen für den direkten Verbrauch in Gramm,
4. Wasserleitungstabak durch die Tabakmenge in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist;
5. erhitzte Tabakerzeugnisse durch die Füllmenge, die in erhitzten Tabakprodukten enthalten ist, in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm auf 1 Dezimalstelle und die Anzahl der Einheiten in der Einheitspackung bestimmt ist, die für den direkten Verbrauch bestimmt sind; die beiden Elemente werden durch einen Spritzer getrennt,
6. das andere Tabakprodukt durch die Menge des Erzeugnisses in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist, die auf 1 Dezimalstelle gerundet sind;
7. eine elektronische Zigarettenfüllung durch die Füllmenge in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Millilitern bestimmt ist, auf 1 Dezimalstelle gerundet;
8. Nikotin sachet durch die Menge des Produkts in der Einheitspackung für den direkten Verbrauch in Gramm, gerundet auf 1 Dezimalstelle,
9. Das andere Nikotinprodukt muss die Produktmenge in der Einheitspackung sein, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist, die auf 1 Dezimalstelle gerundet sind,
d) der vierte Teil des Kodex besteht aus einem Kapitalbuch, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert.
Beispiele für Tabakaufkleber-Code:
1. Cm20 / 105M (Tobacco-Sticker für Zigaretten mit Abmessungen von 16 mm x 32 mm für Packungen mit 20 Zigaretten mit einem Preis von CZK 105 pro Packung und einem Steuersatz, der durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
2. Dv20M (Tobacco-Sticker für Zigarren und Zigarillos von 20 mm x 44 mm Größe für Einheitenpackungen mit 20 Stück Zigarren oder Zigarillos mit einem durch den Buchstaben M gekennzeichneten Steuersatz),
3. Tv30M (Tobacco-Sticker zum Rauchen von Tabak mit einer Größe von 20 mm x 44 mm für Einheitspackungen mit 30 Gramm Tabak im Steuersatz, der durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
4. Vv200M (Tobacco-Sticker für Wasserrohrtabak von 20 mm x 44 mm Größe für Einheitsverpackungen mit 200 g Tabak mit einem Steuersatz, gekennzeichnet durch den Buchstaben M),
5. Zm6,2 / 20M (Tobacco-Sticker für beheizte Tabakprodukte mit Abmessungen von 16 mm x 32 mm für Einheitenpackungen mit 6,2 g Füllungen und 20 Stück erhitzten Tabakprodukten mit einer Steuerrate, die durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
6. Om10M (Tobacco-Sticker für andere Tabakerzeugnisse - z.B. Kautabak - 16 mm x 32 mm für Einheitsverpackungen mit 10 g des Produktes mit einem durch den Buchstaben M gekennzeichneten Steuersatz),
7. Ev2M (Tobacco-Sticker für eine elektronische Zigarettenfüllung von 20 mm x 44 mm Größe für eine Einheitspackung mit 2 ml des Produktes mit einem durch den Buchstaben M gekennzeichneten Steuersatz),
8. Sm14M (Tobacco-Sticker für einen Nikotinbeutel von 16 mm x 32 mm Größe für Einheitsverpackungen mit 14 g des Produktes mit einem durch den Buchstaben M gekennzeichneten Steuersatz),
9. Nv8M (Tobacco Aufkleber für andere Nikotinprodukte von 20 mm x 44 mm Größe für Einheitsverpackungen mit 8 g Produkt mit einem Steuersatz, der durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist).
Příloha č. 3
Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 82 / 2019 Coll.
Form zur Aufzeichnung von Tabaketiketten
Erläuterungen:
1) Der Tabakaufklebercode in folgender Form ist in dieser Zeile zu erfassen:
a) der erste Teil des Codes besteht aus einem Hauptbuchstaben, der die Art des Produkts (C für Zigaretten, D für Zigarren und Zigaretten, T für Rauchtabak, V für Wasserrohrtabak, Z für erhitzte Tabakerzeugnisse, O für andere Tabakerzeugnisse, E für elektronische Zigarettenfüllung, S für Nikotinbeutel, N für andere Nikotinprodukte identifiziert;
b) der zweite Teil des Codes besteht aus einem kleinen Buchstaben, der die Größe des Tabakaufklebers angibt (m für die Abmessungen 16 mm x 32 mm, in den Abmessungen 20 mm x 44 mm),
c) der dritte Teil des Codes besteht aus den ausgewählten Merkmalen des Tabakaufklebers, bei:
1. Zigaretten, die Anzahl der Einheiten in einer Einheitspackung, die für den unmittelbaren Verbrauch und den Preis für den Endverbraucher bestimmt ist; die beiden Elemente werden durch einen Slash getrennt,
2. Zigarren und Zigarillos durch die Anzahl der Stücke in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch bestimmt ist;
3. Rauchtabak in Packungen für den direkten Verbrauch in Gramm,
4. Wasserleitungstabak durch die Tabakmenge in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist;
5. erhitzte Tabakerzeugnisse durch die Füllmenge, die in erhitzten Tabakprodukten enthalten ist, in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm auf 1 Dezimalstelle und die Anzahl der Einheiten in der Einheitspackung bestimmt ist, die für den direkten Verbrauch bestimmt sind; die beiden Elemente werden durch einen Spritzer getrennt,
6. das andere Tabakprodukt durch die Menge des Erzeugnisses in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist, die auf 1 Dezimalstelle gerundet sind;
7. eine elektronische Zigarettenfüllung durch die Füllmenge in einer Einheitspackung, die für den direkten Verbrauch in Millilitern bestimmt ist, auf 1 Dezimalstelle gerundet;
8. Nikotin sachet durch die Menge des Produkts in der Einheitspackung für den direkten Verbrauch in Gramm, gerundet auf 1 Dezimalstelle,
9. Das andere Nikotinprodukt muss die Produktmenge in der Einheitspackung sein, die für den direkten Verbrauch in Gramm bestimmt ist, die auf 1 Dezimalstelle gerundet sind,
d) der vierte Teil des Kodex besteht aus einem Kapitalbuch, das den Verbrauchsteuersatz charakterisiert.
Beispiele für Tabakaufkleber-Code:
1. Cm20 / 105M (Tobacco-Sticker für Zigaretten mit Abmessungen von 16 mm x 32 mm für Packungen mit 20 Zigaretten mit einem Preis von CZK 105 pro Packung und einem Steuersatz, der durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
2. Dv20M (Tobacco-Sticker für Zigarren und Zigarillos von 20 mm x 44 mm Größe für Einheitenpackungen mit 20 Stück Zigarren oder Zigarillos mit einem durch den Buchstaben M gekennzeichneten Steuersatz),
3. Tv30M (Tobacco-Sticker zum Rauchen von Tabak mit einer Größe von 20 mm x 44 mm für Einheitspackungen mit 30 Gramm Tabak im Steuersatz, der durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
4. Vv200M (Tobacco-Sticker für Wasserrohrtabak von 20 mm x 44 mm Größe für Einheitsverpackungen mit 200 g Tabak mit einem Steuersatz, gekennzeichnet durch den Buchstaben M),
5. Zm6,2 / 20M (Tobacco-Sticker für beheizte Tabakprodukte mit Abmessungen von 16 mm x 32 mm für Einheitenpackungen mit 6,2 g Füllungen und 20 Stück erhitzten Tabakprodukten mit einer Steuerrate, die durch den Buchstaben M gekennzeichnet ist),
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 82 / 2019 Coll., auf Tabakaufkleber |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.03.2019 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.2019 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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