Der Erlass des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik, des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik gemäß § 37 Abs. 1 Gesetz Nr. 89 / 1958 Slg., über die Erziehung zum Beruf in der Bildungsbeziehung (Azulassungsrecht), sieht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik, anderen teilnehmenden Zentralorganen und dem Slowakischen Gewerkschaftsrat Nr. 82 / 1972 Sl.

Dekret des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 11 / 1971 Slg., über Lehrfelder und über die Organisation der Lehrlingsausbildung

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