Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 81 / 2016 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
81
Kommunikation
Energieregulierungsbehörden
vom 7. März 2016
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 S., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preisentscheidung Nr. 1/2016 vom 29. Februar 2015 veröffentlicht.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 1 / 2016 im Energy Regulatory Journal vom 1. März 2016 in Höhe von 1. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die vorstehende Preisentscheidung wird am 1. April 2016 wirksam.
Der Präsident
Ing. Vitásková v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 81 / 2016 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.03.2016
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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