Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 81 / 2012 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2012 / DZP über die Regelung der Gesundheitspreise, die Festsetzung der Höchstpreise für die zahnärztliche Betreuung von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, Zahnersatzprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind und die spezifische Gesundheitsleistung

Gültig
81
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 5. Januar 2012
zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2012 / SAP über die Regelung der Gesundheitspreise, die Festsetzung der Höchstpreise für die Zahnpflege für Zahnärzte, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und spezifische Gesundheitsleistungen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß den Bestimmungen des § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass es am 14. Dezember 2011 eine Preisregelung 1 / 2012 / DZP über die Regelung der Gesundheitspreise, die Festsetzung der Höchstpreise für die Zahnpflege von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung und der spezifischen Gesundheitsleistung abgedeckt sind. Die Preisregelung trat am 1. Januar 2012 in Kraft und wird im Bulletin des Gesundheitsministeriums vom 11. Dezember 2011 veröffentlicht.
Minister:
Dok. MUDr. Heger, CSc., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 81 / 2012 Slg., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2012 / DZP über die Regelung der Gesundheitspreise, die Festsetzung der Höchstpreise für die Zahnpflege von Zahnärzten aus der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt, Dentalprodukte vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt und spezifische Gesundheitsleistung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.03.2012
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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