Dekret des Außenministers Nr. 81 / 1964 Coll.

Verordnung des Außenministers über das am 6. Oktober 1956 in Prag unterzeichnete Übereinkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Hilfe bei Naturmaßnahmen und zur Änderung von Artikel II des Übereinkommens

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