Regel Nr. 81 / 1951 Coll.

Verordnung zur Festlegung des Abkommens über die Beförderung von Fahrgästen und Gepäck auf der Schiene im direkten internationalen Verkehr (MPS) und des Abkommens über die Beförderung von Gütern auf der Schiene im direkten internationalen Verkehr (MGS)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf