Act Nr. 80 / 2015 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 378/2007 Slg., über Arzneimittel und über Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über Arzneimittel), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 02.05.2015
80
DIE RECHT
vom 18. März 2015
zur Änderung des Gesetzes Nr. 378/2007 Slg. über Arzneimittel und Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über Arzneimittel), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Änderung des Drogengesetzes
In § 112 des Gesetzes Nr. 378 / 2007 Slg., über Arzneimittel und über Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über Arzneimittel), geändert durch Gesetz Nr. 70 / 2013 Slg., am Ende des Absatzes 5 werden die Worte "soweit nichts anderes bestimmt durch das Gesetz " hinzugefügt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Das Staatliche Institut für Drogenbekämpfung überträgt von den Mitteln eines Kontos gemäß § 112 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 378/2007 Slg., wie es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gilt, auf das Einkommenskonto des Staatshaushalts der Tschechischen Republik, das für das Gesundheitsministerium eingerichtet wurde, im Jahr 2015 einen Betrag von 1 700 000 000 CZK.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am 15. Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Hamlet v. r.
Zeman v. r.
Sobotka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 80 / 2015 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 378 / 2007 Slg., über Arzneimittel und über Änderungen an bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über Arzneimittel), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.04.2015
In Kraft seit02.05.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf