Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 80 / 1995 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 11. April 1995 über den Antrag auf Nichtigerklärung des allgemein bindenden Ordens der Stadt Tehov auf örtliche Gebühren

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 18.05.1995
80
Gefunden
Verfassungsgericht der Tschechischen Republik
im Namen der Tschechischen Republik
Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat am 11. April 1995 im Plenum über einen Vorschlag des Regionalbüros in Benešov beschlossen, den allgemein verbindlichen Tehov-Orden über örtliche Gebühren aufzuheben
wie folgt:
Am Tag der Veröffentlichung dieser Feststellung in der Sammlung der Gesetze, die Bestimmungen in Artikel 3 der Generalordnung der Gemeinde Tehov über örtliche Gebühren, vom Gemeinderat in Tehova am 5. März 1991, geändert durch die Generalordnung vom 26. Januar 1993, und ausgedrückt als "Wälstpark ".
Der Rest wird zurückgewiesen.
Präsident des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik:
JUDr. Kessler v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGegründet durch das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 80 / 1995 Coll., über den Antrag auf Aufhebung der allgemein verbindlichen Ordnung der Stadt Tehov auf örtliche Gebühren
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.05.1995
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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