Das Verfassungsgericht fand Nr. 8 / 2002 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 20. November 2001 über den Antrag auf Nichtigerklärung einer allgemeinen verbindlichen Ordnung der Gemeinde Plchov vom 28. Februar 2001 auf örtliche Gebühren

Gültig
8)
FIND
Das Verfassungsgericht
im Namen der Tschechischen Republik
Am 20. November 2001 hat das Verfassungsgericht im Plenum über einen Vorschlag des Regionalbüros in Kladno beschlossen, die allgemein verbindliche Anordnung der Gemeinde Plchov vom 28. Februar 2001 über örtliche Gebühren abzuschaffen.
wie folgt:
Artikel I. Gebühren für Hunde der Meldepflicht Abschnitt 1 des ersten Satzes des ersten Satzes " aller inländischen Hunde gehalten" und Absatz 2, Artikel II. Die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumabschnitts Betreff des Entgelts Absatz 1 eines Teils des Satzes "oder jede Verwendung, die die allgemeine Verwendung "und Absatz 4 eines Teils des Satzes" verhindert, erklärte der Steuerzahler das", Abschnitt Gebührensätze Absatz 1 Buchstabe f, Abschnitt Notifizierungspflicht des Satzes des zweiten Satzes und Abschnitt Gültigkeit des Entgelts Absatz 1 des Satzes "der Steuerzahler kündigte an, dass ", in einer allgemein verbindlichen Sammlung der Gemeindeverordnung des Satzes der Gemeinde
Der Rest wird zurückgewiesen.
Präsident des Verfassungsgerichts:
v. JUDr. Holecek v. r.
Vizepräsident

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 8 / 2002 Slg. über den Antrag auf Nichtigerklärung der allgemein verbindlichen Ordnung der Gemeinde Plchov vom 28. Februar 2001 über örtliche Gebühren
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.01.2002
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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