Verordnung Nr. 8/1989 Slg.
Beschluss des tschechischen Geologischen Amtes über die Übergabe und Offenlegung von Ergebnissen geologischer Werke
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.