Dekret Nr. 8 / 1960 Coll.
Verordnung über Krankenversicherung und Rentenversicherung für Studenten und Schüler bei der Produktionstätigkeit in Betrieben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.