Regelung Nr. 8 / 1949 Coll.
Verordnung zur Festlegung des Beginns der Wirksamkeit des Rechts auf Menschlichkeit und des Rechts auf Territoriale Organisation von Regional- und Bezirksgerichten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.