Dekret Nr. 8 / 1948 Coll.

Ordonnance für die Zuständigkeit der Büros für außergewöhnliche Pauschalleistungen und außergewöhnliche Überschussleistungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf