Dekret Nr. 8 / 1948 Coll.
Ordonnance für die Zuständigkeit der Büros für außergewöhnliche Pauschalleistungen und außergewöhnliche Überschussleistungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.