Regierungsverordnung Nr. 79 / 2000 Coll.

Verordnung der Regierung über die Aussetzung der Maßnahmen im Rahmen der Regierungsverordnung Nr. 14/2000 Slg. über das Verbot von Flügen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Jugoslawien

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 304 / 1999
Gesetz über Maßnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
Wird durchgeführt durch
Favoriten
Browserverlauf