Regierungsverordnung Nr. 79 / 1962 Coll.
Regierungsverordnung zur Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes Nr. 69 / 1958 Slg. über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Sozialistischen Organisationen zum Department of Construction Investment Construction of the JZD
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.