Regierungsverordnung Nr. 79 / 1962 Coll.

Regierungsverordnung zur Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes Nr. 69 / 1958 Slg. über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Sozialistischen Organisationen zum Department of Construction Investment Construction of the JZD

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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