Regel Nr. 78 / 1957 Coll.

Verordnung zur Festlegung des Sitzes und des Bezirks des Volksgerichts auf der Insel und zur Änderung des Bezirks des Volksgerichts in Karlsbad

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf