Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 77 / 1999 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über das am 2. September 1997 in Jerusalem unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Hilfe in Zollangelegenheiten

Gültig Fehlerkorrektur
Textfassungen: 27.04.1999
77.
Kommunikation
Außenministerium,
Berichtigung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 228 / 1998 Slg. über die Verhandlungen des am 2. September 1997 in Jerusalem unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Hilfe in Zollsachen
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten kündigt die Berichtigung seiner Mitteilung Nr. 228 / 1998 Slg. über das am 2. September 1997 in Jerusalem unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Hilfe in Zollangelegenheiten an.
Der dritte Absatz der Mitteilung ist richtig zu lesen: das am 1. Oktober 1998 gemäß Artikel 14 Absatz 1 in Kraft getretene Abkommen.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 77 / 1999 Slg., Berichtigung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 228 / 1998 Slg. über die Verhandlungen des am 2. September 1997 in Jerusalem unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Hilfe bei Zollangelegenheiten
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.1999
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
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