Dekret Nr. 77 / 1966 Coll.
Verordnung der Staatskommission für Finanzen, Preise und Löhne über den Zahlungskodex für Arbeitnehmer von staatlichen Stellen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.