Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft Nr. 77 / 1963 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Wasser über den Erwerb und die Verwendung von Traktoren und Traktoranhängern und Aufliegern und landwirtschaftlichen Maschinen dauerhaft behindert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.