Regelung Nr. 77 / 1949 Coll.

Verordnung zur Festlegung des Ausgangsdatums und des Umfangs der Tätigkeiten des Zentrums für das Betriebsmanagement in den übrigen Zuständigkeitsbereichen und des Zeitpunkts, an dem bestimmte Dienststellen aufgehoben werden

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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