Regelung Nr. 77 / 1949 Coll.
Verordnung zur Festlegung des Ausgangsdatums und des Umfangs der Tätigkeiten des Zentrums für das Betriebsmanagement in den übrigen Zuständigkeitsbereichen und des Zeitpunkts, an dem bestimmte Dienststellen aufgehoben werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.