Regierungsverordnung Nr. 77 / 1947 Coll.
Verordnung zur Bestimmung der Bestandteile des Diensteinkommens öffentlicher Bediensteter, die als Arbeitseinkommen bei der Lohnausführung anzusehen sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.