Regierungsverordnung Nr. 76 / 1958 Coll.
Verordnung über die staatliche Kontrolle der Qualität von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.