Regierungsverordnung Nr. 76 / 1950 Coll.
Verordnung über die Vergütung und die Erstattung der endgültigen Kosten für ständige Concierge-Experten und Dolmetscher
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.