Regierungsverordnung Nr. 76 / 1950 Coll.

Verordnung über die Vergütung und die Erstattung der endgültigen Kosten für ständige Concierge-Experten und Dolmetscher

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf